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Teresia Gordzielik

Wie teuer ist das Asylwesen wirklich?

Steigende Kosten im Asylbereich beschäftigen Medien und Gesellschaft in Zeiten zunehmender Asylgesuchzahlen. Die NZZ titelte am 31. März 2016, die «Asylkosten werden sich wohl verdoppeln». Die Rede ist von Ausgaben von 1,2 Mrd. Franken im Jahr 2015, welche nach den Prognosen der Eidgenössischen Finanzverwaltung auf Kosten in Höhe von 2,4 Mrd. Franken bis 2018 anwachsen sollen. Für das laufende Jahr hat der Bundesrat 1,8 Mrd. Franken für Ausgaben im Asylbereich veranschlagt. Im Hinblick auf die ab 2017 geltende Schuldenbremse sollen geplante Mehraufwendungen nun gar als ausserordentliche Ausgaben teilweise aus einem «Spezialkonto» bezahlt werden.

Der Diskussionsbedarf hinsichtlich der Finanzierung scheint gross. Ein paar Fakten sollen helfen, das Kostenszenario einzuordnen.


Gesamtbudget

Gerechnet auf das Gesamtbundesbudget 2016 von 67,1 Mrd. Franken betragen die für den Asylbereich veranschlagten Ausgaben von 1,8 Mrd. Franken gerade einmal 2,68 Prozent. Der Etat für die Soziale Wohlfahrt insgesamt, also einschliesslich Ausgaben im Bereich der Sozialversicherungen (AHV, IV, KV), stellt dagegen ein Drittel des Gesamthaushalts dar. Die Kosten für die Landesverteidigung machen ihrerseits etwa 7 Prozent aus, jene für Finanzen und Steuern und jene für Verkehr jeweils rund 14 Prozent.


Kosten im Asylbereich

Bis Juni 2014 (eine aktuellere Statistik liegt für den Vergleich nicht vor) wurden 261‘983 Personen gezählt, die schweizweit kantonale Sozialhilfe bezogen. Im selben Zeitraum bezogen 12‘734 Asylsuchende, 14‘897 anerkannte Flüchtlinge (Aufenthalt von weniger als 5 Jahren) und 7‘081 vorläufig aufgenommene Personen (mit einem kürzeren Aufenthalt als 7 Jahre), also etwa 35‘000 Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs Sozialhilfe vom Bund. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies bis Ende Juni 2014 rund 75‘000 Personen für den Asylbereich aus; danach erhielten weniger als 50 Prozent der Personen des Asylbereichs Sozialhilfeleistungen.

Die vom Bund an die Kantone für den Asylbereich gewährte Globalpauschale für Sozialhilfe, Miet- und Krankenkosten sowie Betreuung betrug im Jahr 2014 im schweizerischen Durchschnitt monatlich rund 1485 Franken, wobei der Anteil für die Sozialhilfe 623,28 Franken ausmachte. Die effektiven Kosten für Asylsuchende lagen pro Person dagegen bei 1096 Franken, jene für vorläufig Aufgenommene lagen mit 1043 Franken etwas darunter. Der Anteil der Sozialhilfe davon betrug seinerseits 410 Franken für Asylsuchende und 428 Franken für vorläufig Aufgenommene. Im Vergleich dazu wird in der allgemeinen Sozialhilfe allein für den Grundbedarf ein Betrag von 986 Franken empfohlen (s. SKOS-RL 2012 und 2016, Kap. B.2.2), der nur einen, wenn auch den grössten Bestandteil des gesamten Sozialhilfebedarfs für eine Person ausmacht.

Der Bund erstattet den Kantonen nach der geltenden Asylverordnung 2 nicht nur die Kosten für die Unterstützung von Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs, sondern unter anderem auch die Kosten für die Verwaltung, Unterkünfte (inkl. Bau und Erwerbskosten), Nothilfe und für die Sicherheitsdienstleistungen.

Vom Budget für den Asylbereich werden darüber hinaus weitere Kosten des Bundes etwa für seinen Sach- und Betriebsaufwand und für den Personalaufwand des SEM oder für Integrationsmassnahmen gedeckt.


Arbeit statt Sozialhilfebezug?

Die Zahl der Sozialhilfe beziehenden Personen aus dem Asylbereich macht nur einen kleinen Anteil gegenüber jenen in der kantonalen Sozialhilfe aus, selbst wenn erstere auf das Jahr 2016 hochgerechnet werden muss. Allerdings ist die Erwerbstätigkeitsquote von Personen aus dem Asylbereich ausbaufähig. Die nachhaltigste Möglichkeit, die Kosten langfristig zu senken, wäre eine verstärkte Erwerbstätigkeit der Personen des Asylbereichs. Diese könnte unter anderem durch den Abbau von administrativen Hindernissen beim Arbeitsmarktzugang gefördert werden.


Fazit

Die Kosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich bleiben ein Unsicherheitsfaktor in der Budgetierung, sie sind aber insgesamt im Asyl- und Flüchtlingsbereich im Vergleich zum Gesamtbudget des Bundes gering. Die Mittel, welche die Betroffenen direkt erhalten, bleiben hinter der den Kantonen gewährten Globalpauschale und weit hinter dem in der allgemeinen Sozialhilfe empfohlenen Bedarf zurück. Neben den Sozialhilfeausgaben kommt der Bund für eine Reihe weiterer Kosten im Asylwesen auf, die dem Asylsystem und vor allem der kollektiven Unterbringung im Asylbereich geschuldet sind. Ein leichterer und schnellerer Arbeitsmarktzugang könnte erheblich zur Kostensenkung beitragen.


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