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Writer's pictureNesa Zimmermann

Die „Durchsetzungsinitiative“: ein Angriff auf unsere Schweiz

Wieder einmal sind die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 28. Februar 2016 an die Urne geladen – abgestimmt wird unter anderem über die sogenannte Durchsetzungsinitiative (DSI). Die Initiative betrifft sämtliche in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer, also rund 25% der ständigen Wohnbevölkerung. Aber nicht nur sie: Die Initiative geht uns alle etwas an, denn sie greift die Schweiz, wie wir sie kennen, im Kern an. Verschiedenste Mythen bevölkern die Abstimmungsdebatte – höchste Zeit, diesen einige Fakten entgegenzustellen.


Erstens. Die DSI betrifft nicht nur Kriminelle. Der Mythos, wonach von der DSI nur Schwerverbrecher – oder überhaupt: nur Verbrecher – betroffen seien, ist besonders hartnäckig. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die zahlenmässig weitaus meisten betroffenen Personen sind Menschen wie Sie und ich, mit dem einzigen Unterschied, dass sie im Gegensatz zu den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern keinen Schweizer Pass besitzen. Haben Sie schon einmal eine Geldstrafe wegen erhöhter Fahrgeschwindigkeit erhalten? Haben Sie den Plattenspieler Ihrer Ex-Freundin aus dem Fenster geschmissen, weil jene Sie aus ihrer Wohnung werfen wollte? Waren Sie in eine heftige Schlägerei verwickelt? Haben Sie der Krankenkasse etwas falsch angegeben und nicht berichtigt? Haschisch verkauft? Vielleicht nicht. Aber würden Sie eine Person, die sowas tut, gleich als «kriminell» bezeichnen? Fakt ist: Der Ausschaffungsautomatismus, der keine Beurteilung des Einzelfalls erlaubt, greift bereits in vergleichsweise harmlosen Fällen. Mit der DSI sind somit auch sogenannt redliche Menschen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben und unsere Wertvorstellungen teilen, von einer automatischen Ausschaffung betroffen. Es geht nicht nur um Schwerverbrecher – die auch ohne die DSI ausgeschafft werden könnten –, die Initiative hat viel weiterreichende Konsequenzen.


Zweitens. Es handelt sich dabei nicht um eine blosse Durch- oder Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Der Ausdruck «Durchsetzung» erweckt den Anschein, dass die Initiative nur umsetze, was bereits 2010 mit der Ausschaffungsinitiative angenommen wurde. Das ist schlichtweg falsch. Die DSI geht in vielen Punkten entschieden weiter als die Ausschaffungsinitiative. So ist die Liste der Delikte, die zu einem automatischen Landesverweis führen, bedeutend länger geworden. Ausserdem führen nach der DSI auch Bagatelldelikte ausserhalb der im Initiativtext enthaltenen Aufzählung zur automatischen Ausschaffung, wenn die betroffene Person innerhalb von zehn Jahren zweimal verurteilt wird – und sei es auch nur zu einer Geldstrafe.


Drittens. Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Parlament bereits umgesetzt. Der Entwurf des Parlaments folgt dem ursprünglichen Initiativtext, geht in gewissen Belangen sogar darüber hinaus. Der Gesetzesentwurf sieht zum Beispiel vor, dass eine Verweisung auch ausserhalb der aufgelisteten Delikte möglich ist, und dass in gewissen Fällen ein Landesverweis auf Lebenszeit ausgesprochen werden kann. Grundsätzlich führt die Begehung eines der betroffenen Delikte auch unter der Umsetzungsgesetzgebung automatisch zur Ausschaffung. Einzig wenn die Ausschaffung für die betroffene Person einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde, kann das Gericht davon absehen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben, deren Familien in der Schweiz leben und die keine schweren Straftaten begangen haben. Bei einer Ablehnung der DSI tritt der Gesetzesentwurf in Kraft, der eine Mindestkonzession an die Grund- und Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens, enthält, der aber in keinem Falle als «Verwässerung» der Ausschaffungsinitiative bezeichnet werden kann. Der Gesetzesentwurf sieht ausserdem auch Straftaten vor, die nicht in der DSI aufgeführt werden, wie zum Beispiel Zwangsheirat oder Mädchenbeschneidung.


Viertens. Die Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer war schon vor der Ausschaffungsinitiative möglich. Seither erst recht. Und sie wird auch ohne die DSI möglich sein. Diesem Punkt kommt seit den Vorfällen in Köln besondere Bedeutung zu. Es wurde manchmal behauptet, die DSI sei nötig, um straffällige Asylbewerber ausschaffen zu können. Dies ist falsch. Bei schweren Sexualstraftaten ist eine Wegweisung schon lange möglich – gemäss der Ausschaffungsinitiative und ihrer Umsetzungsgesetzgebung ist dies auch bei leichteren Sexualvergehen der Fall. Anerkannte Flüchtlinge und Menschen, denen in ihrem Heimatland Folter, Tod oder unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung droht, können allerdings tatsächlich nicht zurückgewiesen werden (sog. Non-Refoulement Prinzip). Auch nicht nach der DSI. Das heisst aber nicht, dass sie straflos bleiben: Unser Rechtssystem gilt für alle. Ausserdem ist anzumerken, dass die DSI im Gegenteil dazu führen könnte, dass Täter unbestraft blieben: Neue Studien zeigen, dass die drohende Ausschaffung oftmals eine zusätzliche, für viele unüberwindbare Hürde darstellt, welche die Opfer davon abhält, den Partner oder ein Familienmitglied anzuzeigen.


Die „Durchsetzungsinitiative“ betrifft nicht nur Ausländerinnen und Ausländer. Es stimmt zwar: Wer im Besitz eines Schweizer Passes ist, kann nicht ausgeschafft werden. Die Konsequenzen der Initiative gehen aber weit über die Ausschaffung von straffälligen Personen hinaus. Die Durchsetzungsinitiative ist ein Angriff auf die Schweiz, wie wir sie kennen: Ein Rechtsstaat, zu dessen wesentlichen Grundsätzen das Prinzip der Verhältnismässigkeit gehört. Dieses verletzt die DSI gleich doppelt: Weil sie den Richterinnen und Richtern verunmöglicht, die Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, aber auch weil eine Ausschaffung bei leichten Vergehen schlicht unverhältnismässig ist. Ist Ihre Putzfrau angemeldet? Falls nicht, riskieren Sie schlimmstenfalls eine Geldstrafe. Ihr aber droht die Ausschaffung. Entspricht dies Ihrem Gerechtigkeitsgefühl? Ein letzter, wesentlicher Punkt: Die DSI missachtet die Menschenrechte. Der in der DSI vorgesehene Ausschaffungsautomatismus verletzt zwangsläufig die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), namentlich das Recht auf Privat- und Familienleben, besonders im Falle von Secondas und Secondos oder ausländischen Personen mit Schweizer Kindern. Eine in der Verfassung festgeschriebene Weisung, welche die EMRK verletzt, wird unweigerlich zu einem offenen Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem Europarat führen. Welches Szenario streben die Initiantinnen und Initianten damit an? In letzter Konsequenz unweigerlich die Kündigung der EMRK. Dies bedeutet den Verlust des Schutzes, den die EMRK uns allen gewährt. Davon betroffen sind unter anderem das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf freie Meinungsäusserung sowie den Schutz der Privatsphäre – allesamt Rechte, die in unserem täglichen Leben von Bedeutung sind.


Der obenstehende Artikel erwähnt nur einige von vielen Argumenten, die gegen die Durchsetzungsinitiative sprechen. Weitere Fakten zur DSI finden Sie zum Beispiel unter humanrights.ch.



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