Das neue Asylverfahren tritt am 1. März 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Verfahren beschleunigt und dezentralisiert in sechs Bundesasylzentren in ebenso vielen Asylregionen durchgeführt.[MOU1] Die Asylsuchenden erhalten in den neuen Verfahren zudem eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung[MOU2] . Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte diesbezüglich im Dezember 2018 anlässlich ihres Departementwechsels vom EJPD zum UVEK vor den Medien: «Die grosse Reform im Asylbereich für schnelle und faire Asylverfahren ist abgeschlossen. Ab nächstem Frühjahr läuft sie an, sie ist also dann auch umgesetzt. Die Reform (…) wird unser Asylwesen über die nächsten Jahre hinaus prägen.» Diese Aussage erweckt den Eindruck, dass alle Fragen geklärt und alles bereit sei für das neue Asylverfahren. Fakt ist indessen, dass noch Einiges ungeklärt ist. In diesem letzten «Fakten statt Mythen»-Beitrag werden gewisse Unklarheiten beispielhaft beleuchtet.
Geschwindigkeit
Im neuen Asylverfahren sollen rund zwei Drittel aller Asylgesuche in weniger als fünf Monaten rechtskräftig, das heisst, falls eine Beschwerde erhoben wird inklusive Gerichtsverfahren, entschieden werden. Dazu wurden sowohl den Behörden, als auch den Asylsuchenden und deren Vertreterinnen und Vertretern strenge zeitliche Vorgaben auferlegt. Bei den Fristen für die Behörden handelt es sich dabei um sogenannte «Ordnungsfristen» deren Einhaltung nicht rechtlich verbindlich sind. Dennoch ist davon auszugehen, dass dies zu hohem (politischem) «Erledigungsdruck» führen wird. Im Gegensatz zu diesen rechtlich unverbindlichen Fristen der Behörden, sind die Fristen für die Asylsuchenden (z.B. Frist zur Stellungnahme zum Entscheidentwurf, Beschwerdefrist) verbindlich und belaufen sich auf wenige Arbeitstage.
Die Testbetriebe in Zürich und in Boudry NE haben gezeigt, dass sich dieses Verfahren für viele Schutzsuchende trotz straffem Zeitplan bewährt. Für sie schafft es insbesondere rasch Klarheit, ob sie in der Schweiz bleiben können oder nicht. Wie sich der Zeitdruck jedoch insgesamt auf die Qualität der Arbeit des Staatssekretariats für Migration (SEM), des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und der Beratenden und Rechtsvertretenden auswirkt, werden erst die kommenden Monate zeigen.
Erweitertes Verfahren
Für rund ein Drittel aller Asylgesuche, welche eben gerade nicht innert der sehr kurzen vorgesehenen Zeit entschieden werden können, ist das erweiterte Verfahren vorgesehen. Die Asylsuchenden werden dabei von den Bundesasylzentren in einen Kanton zugewiesen, wo sie wie bisher den weiteren Verlauf ihres Verfahrens abwarten. Diese Verfahren sollen insgesamt rund ein Jahr dauern.
Während sich die Testbemühungen der letzten fünf Jahre auf das neue, beschleunigte Verfahren konzentrierten, gibt es zu dieser Verfahrensart noch keine Erfahrungswerte. Unter anderem ist noch nicht abschliessend geklärt, wie und in welchem Umfang sich auch diese Asylsuchende an Rechtsberatungsstellen wenden und wann diese Personen tatsächlich mit einem Asylentscheid rechnen können.
Verletzlichkeit
Viele Schutzsuchende haben aufgrund ihrer Fluchterfahrung einen besonderen Bedarf an physischer und psychischer Unterstützung. Die Geschwindigkeit, mit der die Verfahren neu durchgeführt werden sollen, kann insbesondere bei traumatisierten Personen dazu führen, dass diese ihren Schutzbedarf nicht angemessen vorbringen können. Die Grösse und die teilweise sehr abgelegene Lage der neuen Bundesasylzentren birgt zudem die Gefahr der Isolation. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die medizinische Versorgung zu legen. Ob das entsprechende Fachpersonal über genügend personelle Ressourcen und geeignete Mittel verfügt, sich mit seinen Patienten zu verständigen, ist fraglich.
Einheitlichkeit und Koordination
Während bisher die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden zentral in Bern zu ihren Asylgründen angehört wurden, werden diese Gespräche nun an sechs verschiedenen Standorten geführt. Auch die Asylentscheide werden neu dezentral gefällt. Um eine einheitliche Entscheidpraxis zu gewährleisten, bedarf es seitens der Behörden neuer Abläufe und Prozesse. Ob diese bereits vorliegen und funktionieren, kann derzeit noch nicht abschliessend beantwortet werden.
Auch auf Seiten des unentgeltlichen Rechtsschutzes wird die Gleichbehandlung aller Asylsuchenden eine Herausforderung darstellen. Die mit dieser Aufgabe beauftragten Organisationen werden das derzeit noch neue Berufsfeld der Beratung und Vertretung prägen. Dazu wird eine Koordination untereinander unumgänglich sein. Auch die Zusammenarbeit mit den für die Vertretung im erweiterten Verfahren zugelassenen Rechtsberatungsstellen in den verschiedenen Kantonen muss neu definiert werden.
Zum Schluss
Auch unter neuer Departementsführung gibt es also im Asylbereich noch einiges zu tun und offene Fragen, welche in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren und stets mit Blick auf die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zu klären sind. Auch ohne unsere Publikation «Fakten statt Mythen“» bleiben die Schweizerischen Flüchtlingshilfe und das Swiss Network of young Migration Scholars dran und werden auch künftig, auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen und praktischer Erfahrungen, kritische Aspekte im Asylbereich wirksam beleuchten.
Von Anne Kneer und Tobias Heiniger
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